Verwaltungsgerichtshof
18.02.1977
0105/76
GRS wie 1718/73 E 4. April 1974 RS 1
Ein Bauunternehmer tritt wirtschaftlich gesehen wie ein Gesamtunternehmer (Generalunternehmer) auf, wenn er neben der Erbringung der Baumeisterleistungen und der Überwachung und Koordinierung der Bauhandwerker das Preisrisiko für die gesamten Bauleistungen trägt.