Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1977

Geschäftszahl

0001/76

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1151/72 E 6. September 1973 VwSlg 4567 F/1973 RS 2

Stammrechtssatz

Stellt die Abgabenbehörde zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nicht als Bescheide anzusehen), so ist sie dennoch berechtigt, nachträglich Grunderwerbsteuer vorzuschreiben.