Verwaltungsgerichtshof
22.06.1977
0001/76
GRS wie 1151/72 E 6. September 1973 VwSlg 4567 F/1973 RS 2
Stellt die Abgabenbehörde zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nicht als Bescheide anzusehen), so ist sie dennoch berechtigt, nachträglich Grunderwerbsteuer vorzuschreiben.