Verwaltungsgerichtshof
07.06.1977
2321/75
GRS wie 1546/51 B 26. September 1951 RS 2
Einem Antrag, eine mit Erkenntnis abgewiesene Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof weiterzuleiten, ist keine Folge zu geben, weil eine solche prozessuale Maßnahme, die den umgekehrten Weg des im Artikel 144, Absatz 2, B-VG und im Paragraph 87, Absatz 3, VerfGG geregelten Verfahrens darstellen würde, gesetzlich nicht vorgesehen ist.