Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.01.1978

Geschäftszahl

2297/75

Rechtssatz

Daß ein Unternehmer im Rahmen der Eigenverbrauchsbesteuerung Umsatzsteuer nur in jener Höhe zu entrichten hätte, die auch von jedem Letztverbraucher im Fall der Erbringung der Leistung ihm gegenüber zu entrichten wäre, läßt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.