Verwaltungsgerichtshof
23.01.1978
2297/75
Daß ein Unternehmer im Rahmen der Eigenverbrauchsbesteuerung Umsatzsteuer nur in jener Höhe zu entrichten hätte, die auch von jedem Letztverbraucher im Fall der Erbringung der Leistung ihm gegenüber zu entrichten wäre, läßt sich aus dem Gesetz nicht ableiten.