Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1976

Geschäftszahl

2289/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0347/55 E 14. September 1956 RS 2

Stammrechtssatz

Bei der Überprüfung konstitutiver Verwaltungsakte hat die Berufungsbehörde eine während des Berufungsverfahrens entstandene neue Rechtslage zu berücksichtigen.