Verwaltungsgerichtshof
07.12.1976
2282/75
GRS wie 2167/51 E 19. März 1953 RS 1
Die Befriedigung des Bedürfnisses nach einer Abgabestelle von Heilmitteln durch eine bereits vorhandene ärztliche Hausapotheke ist bei Behandlung eines Ansuchens um Bewilligung einer weiteren ärztlichen Hausapotheke nicht in Betracht zu ziehen.