Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.12.1976

Geschäftszahl

2282/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2167/51 E 19. März 1953 RS 1

Stammrechtssatz

Die Befriedigung des Bedürfnisses nach einer Abgabestelle von Heilmitteln durch eine bereits vorhandene ärztliche Hausapotheke ist bei Behandlung eines Ansuchens um Bewilligung einer weiteren ärztlichen Hausapotheke nicht in Betracht zu ziehen.