Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1976

Geschäftszahl

2278/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0031/71 E 9. Oktober 1972 VwSlg 8294 A/1972 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Schenkung ist bei der Einkommensermittlung nach Paragraph 13, KOVG wie eine Veräußerung mit einem zu niedrigen Veräußerungserlös zu werten.