Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.05.1976

Geschäftszahl

2151/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1075/69 E 14. Jänner 1971 RS 3

Stammrechtssatz

Nach ständiger Judikatur des VwGH ist einem im Verkehrsdienst geschulten Organ der Sicherheitswache ein Urteil darüber zuzubilligen, ob ein Fahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit erheblich überschritten hat, zumal wenn dieses Organ die Fahrgeschwindigkeit von einem, wenn auch nicht geeichten Tachometer ihres Fahrzeuges abgelesen hat (Hinweis E 2.7.1970, 1656/69).