Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1977

Geschäftszahl

2142/75

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß eine Arthritis oder Arthrose vorliegen muß und erst bei der Einstufung derselben unter die Pos. 418 das Vorliegen röntgenologischer Veränderungen unerheblich ist.