Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1976

Geschäftszahl

2107/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1639/68 E 7. März 1969 RS 3

Stammrechtssatz

Eine Vorfrage die im Zuge eines Verwaltungsverfahrens zu lösen ist, kann nicht aus diesem Verfahren herausgegriffen und zum Gegenstand eines selbständigen Feststellungsbescheides gemacht werden.