Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1976

Geschäftszahl

1978/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1814/69 E 16. April 1971 VwSlg 4215 F/1971 RS 1

Stammrechtssatz

Im Nachsichtsverfahren tritt der Grundsatz der strikten Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung insofern in den Hintergrund, als der Nachsichtswerber selbst einwandrei und unter Ausschluß jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzutun hat, auf die die Nachsicht gestützt werden kann.