Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1976

Geschäftszahl

1978/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1745/74 E 25. Juni 1975 VwSlg 4866 F/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Beruht ein Abgabenrückstand auf einer Besteuerung, die die Wirkung einer Erdrosselungssteuer hat, so entspricht es weder dem Wortlaut noch dem Sinn des Gesetzes, wenn ein Stundungsansuchen mit der Begründung abgewiesen wird, daß die Einbringlichkeit der Abgabe gefährdet sei.