Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.10.1976

Geschäftszahl

1936/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0236/49 E 18. Juni 1951 VwSlg 1879 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Die Rechtskraft eines Bescheides verliert ihre Bedeutung, wenn für den Anspruch nach Fällung der rechtskräftigen Entscheidung ein neuer Rechtsgrund entsteht.