Verwaltungsgerichtshof
07.09.1976
1917/75
GRS wie 0271/66 E 11. Dezember 1968 VwSlg 7468 A/1968 RS 3
Enthält der Beschuldigtenladungsbescheid eine Umschreibung der dem Beschuldigten zur Last gelegen Tat, so kann durch die Zitierung einer unrichtigen Gesetzesstelle Verjährung der vom Besch. gesetzten Verwaltungsübertretung nicht herbeigeführt werden.