Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.09.1976

Geschäftszahl

1917/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0271/66 E 11. Dezember 1968 VwSlg 7468 A/1968 RS 3

Stammrechtssatz

Enthält der Beschuldigtenladungsbescheid eine Umschreibung der dem Beschuldigten zur Last gelegen Tat, so kann durch die Zitierung einer unrichtigen Gesetzesstelle Verjährung der vom Besch. gesetzten Verwaltungsübertretung nicht herbeigeführt werden.