Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.10.1977

Geschäftszahl

1771/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1724/75 E 25. Oktober 1977 VwSlg 9412 A/1977 RS 1

Stammrechtssatz

Die im Eigentum einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft stehenden, verstreut liegenden und selbständig von Hausbesorgern betreuten Wohnhäuser bilden in ihrer Gesamtheit keinen Betrieb im Sinne des ArbVG.