Verwaltungsgerichtshof
19.04.1977
1726/75
GRS wie 2249/75 E 23. März 1976 RS 1
Hat der Bfr gegen denselben Bescheid sowohl beim VwGH als auch beim VfGH Beschwerde erhoben, ist die vom VfGH abgetretene Beschwerde, da das Beschwerderecht bereits durch die zuerst beim VwGH eingelangte Beschwerde verbraucht ist, mangels Berechtigung zu ihrer Erhebung zurückzuweisen.