Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1976

Geschäftszahl

1725/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 2

(Hinweis auf E 11.11.1965, 56/65)

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.