Verwaltungsgerichtshof
01.02.1979
1711/75
Verfolgungshandlung iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG 1950 ist ua auch das Ersuchen um Vernehmung einer bestimmten Person als Beschuldigten. Nun verlangt allerdings die Rechtsprechung des VwGH, daß die Verfolgungshandlung nicht allein innerhalb der Verjährungsfrist von der Behörde gesetzt, sondern daß sie auch nach außen in Erscheinung getreten sein müsse, worunter zB an die tatsächliche Abfertigung des Beschuldigten-Ladungsbescheides verstanden wird.