Verwaltungsgerichtshof
22.04.1976
1705/75
§ 9 Abs 1 RAO gebietet und erlaubt dem Rechtsanwalt jedenfalls nicht, sein Fahrzeug gesetzwidrig zu parken.Paragraph 9, Absatz eins, RAO gebietet und erlaubt dem Rechtsanwalt jedenfalls nicht, sein Fahrzeug gesetzwidrig zu parken.