Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1976

Geschäftszahl

1705/75

Rechtssatz

Die Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes erstreckt sich auf die Ermittlung der unter dem Gesichtspunkt der anzuwendenden Rechtsvorschriften im konkreten Fall in Betracht kommenden Tatsachen und deren Erhärtung durch Beweise.