Verwaltungsgerichtshof
02.02.1976
1593/75
Die widerrechtliche Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes auf einem nach dem Wege- und Verbesserungsplan im Rahmen der Zusammenlegungsverfahren herzustellenden Wege stellt keine tatsächliche Undurchführbarkeit des Zusammenlegungsplanes nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1969 dar.
Fortgesetztes Verfahren:
87/07/0167 E 24. Oktober 1989;