Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.02.1976

Geschäftszahl

1593/75

Rechtssatz

Die widerrechtliche Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes auf einem nach dem Wege- und Verbesserungsplan im Rahmen der Zusammenlegungsverfahren herzustellenden Wege stellt keine tatsächliche Undurchführbarkeit des Zusammenlegungsplanes nach dem Tiroler Flurverfassungslandesgesetz 1969 dar.

Beachte

Fortgesetztes Verfahren:

87/07/0167 E 24. Oktober 1989;