Verwaltungsgerichtshof
03.06.1976
1582/75
GRS wie 0338/56 E 30. September 1958 RS 2
Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.