Verwaltungsgerichtshof
09.03.1976
1403/75
GRS wie 0661/68 E 21. Mai 1970 VwSlg 7796 A/1970 RS 5
Werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über mehrere Beschwerden, die dann miteinander verbunden werden, von der belangte Behörde inhaltlich gleichlautende, in Durchschrift hergestellte Gegenschriften vorgelegt, so sind diese Gegenschriften auch bei Berechnung des Kostenersatzes getrennt zu behandeln.