Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.03.1976

Geschäftszahl

1403/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0661/68 E 21. Mai 1970 VwSlg 7796 A/1970 RS 5

Stammrechtssatz

Werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über mehrere Beschwerden, die dann miteinander verbunden werden, von der belangte Behörde inhaltlich gleichlautende, in Durchschrift hergestellte Gegenschriften vorgelegt, so sind diese Gegenschriften auch bei Berechnung des Kostenersatzes getrennt zu behandeln.