Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1976

Geschäftszahl

1375/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2779/50 E 12. Mai 1951 VwSlg 2087 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Es vermag der Gesetzmäßigkeit des Spruches eines Bescheides keinen Abbruch zu tun, daß die beigegebene Begründung rechtlich nicht haltbar ist.