Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1976

Geschäftszahl

1375/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0928/69 E 19. Februar 1970 VwSlg 7739 A/1970 RS 1

Stammrechtssatz

Die Aufzählung der dennoch anzuwendenden Bestimmungen im Paragraph 45, Absatz 7, AHStG ist eine taxative. Paragraph 30, AHStG ist mithin auf ordentliche Hörer, die ihr Studium vor dem Wintersemester 1966/67 begonnen haben oder noch vor dem Inkrafttreten der für ihre Studienrichtung zu erlassenden besonderen Studiengesetze, Studienordnungen und Studienpläne beginnen werden, nicht anzuwenden.