Verwaltungsgerichtshof
11.12.1975
1287/75
GRS wie 0065/67 E 15. November 1967 RS 1
Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, Aussagen von Personen, die diese in einem wegen Finanzvergehens anhängigen gerichtlichen Strafverfahren als Beschuldigte (also nicht unter Wahrheitspflicht stehend) gemacht haben, im Abgabenverfahren als Beweismittel heranzuziehen und in freier Beweiswürdigung zu werten.
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E 15.11.1967, 65/67 #1