Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1975

Geschäftszahl

1287/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1958/09/30 0338/56 2

Stammrechtssatz

Ein allfälliger Mangel des Parteiengehörs im Verfahren erster Instanz wird durch die im Berufungsverfahren mit der Berufung gegebene Möglichkeit der Stellungnahme saniert.