Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.1975

Geschäftszahl

1281/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1276/75 E 20. November 1975 RS 1

Stammrechtssatz

Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt gemäß Paragraph 212, Absatz eins, BAO das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Bei Fehlen auch nur eines dieser beiden Tatbestandselemente ist der Abgabenbehörde die Bewilligung von Zahlungserleichterungen verwehrt.