Verwaltungsgerichtshof
27.11.1975
1281/75
GRS wie 1276/75 E 20. November 1975 RS 1
Die Gewährung von Zahlungserleichterungen setzt gemäß Paragraph 212, Absatz eins, BAO das Vorliegen zweier rechtserheblicher Tatsachen voraus. Bei Fehlen auch nur eines dieser beiden Tatbestandselemente ist der Abgabenbehörde die Bewilligung von Zahlungserleichterungen verwehrt.