Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.11.1975

Geschäftszahl

1276/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0074/49 B 9. Mai 1949 VwSlg 808 A/1949 RS 3

Stammrechtssatz

Ein subjektives Recht auf gesetzmäßige Führung der Verwaltung besteht nicht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

1277/75