Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.06.1976

Geschäftszahl

1261/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0091/60 E 29. November 1960 VwSlg 5434 A/1960 RS 1 (Hinweis E 6.6.1973 256/73 VwSlg 8426 A/1973)

Stammrechtssatz

Der Umstand, dass ein Formgebrechen eines von der Partei eingebrachten Ansuchens um Erteilung einer Bewilligung der fristgerechten Erlassung des Bescheides im Wege steht, schließt das alleinige Verschulden der Behörde an der Verzögerung aus. Für diese Frage ist es unentscheidend, ob die Behörde einen Verbesserungsauftrag erteilt hat oder nicht.