Verwaltungsgerichtshof
23.10.1975
1216/75
Da die "geltenden Richtlinien" für die Feststellung eines Anspruches gem Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 2, GG nicht als Rechtsnorm in der verfassungsgemäßen Form erlassen sind, haben sie nicht den Charakter einer Rechtsquelle.