Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1975

Geschäftszahl

1216/75

Rechtssatz

Da die "geltenden Richtlinien" für die Feststellung eines Anspruches gem Paragraph 30 a, Absatz eins, Ziffer 2, GG nicht als Rechtsnorm in der verfassungsgemäßen Form erlassen sind, haben sie nicht den Charakter einer Rechtsquelle.