Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1977

Geschäftszahl

1161/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0289/73 E 12. Oktober 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Tatsache kann nur dann als erwiesen angenommen werden,wenn die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens hinreichende und sichere Anhaltspunkte für eine derartige Schlußfolgerung

liefern.