Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1975

Geschäftszahl

1037/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1971/10/19 0890/71 4

Stammrechtssatz

Bei Sachverhaltselementen, die im Ausland ihre Wurzel haben, ist die Mitwirkungspflicht und Offenlegungspflicht des Steuerpflichtigen in dem Maß höher, als die Pflicht der Behörde zur amtswegigen Erforschung des Sachverhaltes wegen des Fehlens der ihr zu Gebote stehenden Ermittlungsmöglichkeiten geringer wird.