Verwaltungsgerichtshof
14.06.1976
1027/75
Die bloße Wahrscheinlichkeit, dass sich in 2 Jahren der Geisteszustand des Besitzers einer Lenkerberechtigung verschlechtern werde, gibt der Behörde keine Handhabe zu einer Einschränkung der Lenkerberechtigung nach Paragraph 73, Absatz eins, KFG.
Besprechung in:
ZVR 1977, 203/240;