Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.1976

Geschäftszahl

1027/75

Rechtssatz

Die bloße Wahrscheinlichkeit, dass sich in 2 Jahren der Geisteszustand des Besitzers einer Lenkerberechtigung verschlechtern werde, gibt der Behörde keine Handhabe zu einer Einschränkung der Lenkerberechtigung nach Paragraph 73, Absatz eins, KFG.

Beachte

Besprechung in:

ZVR 1977, 203/240;