Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.1976

Geschäftszahl

1003/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2665/50 E 14. April 1953 VwSlg 2931 A/1953 RS 4

Stammrechtssatz

Unter der strafrechtlichen Figur des fortgesetzten Deliktes ist eine Reihe von Einzelhandlungen zu verstehen, die vermöge der Gleichartigkeit ihrer Begehungsform und der Ähnlichkeit der äußeren Begleitumstände, verbunden mit der zeitlichen Kontinuität, zu einer Einheit zusammentreten (Hinweis E 9.12.1952, 210/50 und E 19.12.1949, 1059/47 VwSlg 1155 A/1949).