Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1976

Geschäftszahl

0934/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0419/71 E 28. Oktober 1971 RS 2

Stammrechtssatz

Die Heranziehung eines von mehreren Gesamtschuldnern zur Steuerzahlung ist eine Ermessensentscheidung; für eine solche bleibt aber kein Raum, wenn, nachdem sich die Zahlungsunfähigkeit der übrigen Mitschuldner zur Zahlung in Anspruch genommen wird.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1976:1975000934.X03