Verwaltungsgerichtshof
17.09.1976
0934/75
GRS wie 0419/71 E 28. Oktober 1971 RS 2
Die Heranziehung eines von mehreren Gesamtschuldnern zur Steuerzahlung ist eine Ermessensentscheidung; für eine solche bleibt aber kein Raum, wenn, nachdem sich die Zahlungsunfähigkeit der übrigen Mitschuldner zur Zahlung in Anspruch genommen wird.
ECLI:AT:VWGH:1976:1975000934.X03