Verwaltungsgerichtshof
28.10.1976
0910/75
GRS wie 1943/73 E 28. März 1974 RS 2
Aus Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 3, GG ergibt sich, daß Beamte mit geringerer Verantwortung oder geringerer Belastung nur eine entsprechend abgestufte Verwendungszulage erhalten dürfen, weiters eingehende Ausführungen zur diesbezüglichen verfahrensrechtlichen Vorgangsweise.