Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.03.1976

Geschäftszahl

0905/75

Rechtssatz

Wahlvorschläge bilden ein einheitliches Ganzes. Bei fehlenden Unterschriften, die wegen arglistiger Täuschung zurückgezogen werden, kann keine Nachtragsliste mit Ersatzunterschriften beigebracht werden.