Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.1975

Geschäftszahl

0890/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2228/70 E 4. November 1971 VwSlg 8101 A/1971 RS 1

Stammrechtssatz

Ein kundgemachtes Gesetz ist aus sich selbst auszulegen. Andere Erkenntnisquellen über die Absicht des Gesetzgebers sind erst dann heranzuziehen, wenn die Ausdruckweise des Gesetzgebers zweifelhaft ist (Hinweis B d OGH vom 26.3.1957, ArbSlg 6622).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1975:1975000890.X02