Verwaltungsgerichtshof
30.01.1976
0839/75
GRS wie 1890/55 E 31. Oktober 1957 VwSlg 4455 A/1957 RS 2
Von einem Erschleichen des Bescheides kann dann nicht gesprochen werden, wenn die Behörde die Möglichkeit hatte, die Unrichtigkeit des Parteienvorbringens durch amtswegige Ermittlungen ohne Schwierigkeit zu widerlegen, und von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht hat.