Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.12.1975

Geschäftszahl

0703/75

Rechtssatz

Paragraph eins, Litera a, des Kollektivvertrages für das Zimmerergewerbe, der den Geltungsbereich räumlich auf das Gebiet der Republik Österreich beschränkt, steht der Anwendung dieses Kollektivvertrages - und damit auch der Anwendung seiner Bestimmungen über das Weihnachtsgeld - auf einen beim Abschluß des Dienstvertrages kollektivvertragsunterworfenen Dienstnehmer jedenfalls dann nicht entgegen, wenn dieser Dienstnehmer in die Bundesrepublik Deutschland nur entsendet - und nicht dauernd außerhalb des genannten Geltungsbereiches beschäftigt - wird.

Beachte

Besprechung in:

RdA 1976, S 179 teilw. veröffentlicht;