Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.10.1975

Geschäftszahl

0683/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1078/72 B 6. September 1972 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Streit über die Versicherungspflicht liegt auch dann vor, wenn Gegenstand des Verwaltungsverfahrens die Nachversicherung einer bestimmten Person gemäß Paragraph 531, Absatz eins, ASVG in Verbindung mit Paragraph 1242, d RVG bzw Paragraph 18, RAVG gewesen ist. Der Instanzenzug ist in diesem Fall demnach erst mit Anrufung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung erschöpft.