Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1975

Geschäftszahl

0479/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0477/75 E 15. Oktober 1975 VwSlg 4901 F/1975 RS 1

Stammrechtssatz

Scheidet ein Gesellschafter einer Personengesellschaft, dessen Kapitalkonto negativ ist, aus der Gesellschaft aus, ohne den verbleibenden Gesellschaftern eine Entschädigung leisten zu müssen und ohne von den Gesellschaftsgläubigern in Anspruch genommen zu werden, so ergibt sich ein Veräußerungsgewinn in Höhe des negativen Kapitalkontos. Auch eine Zession des Gesellschaftsanteiles ist ein Veräußerungsvorgang iSd Paragraph 16, EStG 1967.