Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1975

Geschäftszahl

0197/75

Rechtssatz

Die Anschaffung eines Farbfernsehgerätes gehört - von Ausnahmefällen abgesehen - zur Privatspähre (Hinweis E 27.11.1973, 0732/73).