Verwaltungsgerichtshof
09.12.1975
0172/75
GRS wie 0853/49 E 14. Dezember 1951 VwSlg 2375 A/1951 RS 2
Die Strafbarkeit der ungebührlichen Erregung störenden Lärms ist bereits dann gegeben, wenn die Lärmerregung nach einem objektiven Maßstab geeignet erscheint, von anderen nichtbeteiligten Personen als ungebührlich und störend empfunden zu werden.