Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.12.1975

Geschäftszahl

0172/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2962/50 E 8. Oktober 1951 VwSlg 2263 A/1951 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Übertretung nach Artikel römisch acht, Absatz eins, Litera a, EGVG ist ein Erfolgsdelikt; die Eignung des Verhaltens, Ärgernis zu erregen, ist vom Willen des Täters unabhängig.