Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.02.1975

Geschäftszahl

0149/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1746/73 B 22. Februar 1974 RS 1

Stammrechtssatz

Hinweis darauf, daß gegen Entscheidungen der Grundverkehrslandeskommission in Steiermark die Anrufung des VwGH nicht möglich ist.