Verwaltungsgerichtshof
27.06.1975
0116/75
GRS wie 0006/63 E 25. Juni 1964 RS 1
(Daher müssen im Gebiet, in dem die Kurzparkzone durch die Verkehrszeichen mit der Zusatztafel "Zone" angezeigt ist, nicht an jeder Kreuzung Verkehrszeichen mit den Zusatztafeln "Anfang" bzw "Ende" angebracht werden).
Eine Kurzparkzone kann auch das Gebiet mehrerer Straßen umfassen.