Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.01.1976

Geschäftszahl

0103/75

Rechtssatz

Sind seit der Lenkung eines Kfz bereits sechs Stunden verstrichen, so ist die Verwertbarkeit eines Alkotests fraglich. In einem solchen Fall hat die Behörde jedenfalls zu begründen, warum sie noch verwertbare Ergebnisse erwarten zu können vermeint.