Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.11.1975

Geschäftszahl

0101/75

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0082/72 E 15. März 1973 RS 1

Stammrechtssatz

Für die Feststellung der Identität eines KFZ ist regelmäßig die einwandfreie Ablesung des Kennzeichens wesentlich, während die Angaben über Merkmale des KFZ, insbesondere dessen Marke und Type, als Beweismittel zurücktreten, zumal dem Sicherheitsorgan nicht unter allen Umständen zugemutet werden kann, nicht nur die Ablesung des Kennzeichens, sondern auch die sonstigen Merkmale eines fahrenden KFZ genau zu bezeichnen.